Die neue Mobilität – Dienstradleasing

Zur Haushaltsberatung 2021 haben wir wiederholt den Antrag gestellt, in der Verwaltung über Entgeltumwandlung Fahrradleasing anzubieten. Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Oktober 2020 wurde Entgeltumwandlung für Fahrradleasing ermöglicht

17.02.21 – von Frank Mailänder

Zur Haushaltsberatung 2021 haben wir wiederholt den Antrag gestellt, in der Verwaltung über Entgeltumwandlung Fahrradleasing anzubieten. Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Oktober 2020 wurde Entgeltumwandlung für Fahrradleasing ermöglicht. 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für Beamte wurden vom Land bereits geschaffen, so dass nun für alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung die Option eines Fahrrad-Leasings besteht. Erfreulicherweise wurde der Antrag aufgegriffen und wird nun in einer Arbeitsgruppe auf Umsetzmöglichkeiten geprüft.

Fahrradleasing in Verwaltung und Wirtschaft 

Aber nicht nur für kommunale Verwaltungen ist Fahrradleasing mittlerweile ein Thema. In der Privatwirtschaft ist Fahrradleasing schon angekommen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter*innen ein E-Bike oder hochwertiges Fahrrad als Dienstrad an. Über 250.000 Arbeitnehmer*innen sind bereits mit einem geleasten Fahrrad unterwegs – Tendenz steigend. Wie beim Autoleasing wird auch hier die monatliche Rate durch eine Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen.

  • Gesundheit: Wer viel Fahrrad fährt, tut etwas für seine Gesundheit. Als Unternehmen profitieren Sie von fitteren und ausgeglicheneren Mitarbeiter*innen. Laut diverser Studien sind Arbeitnehmer*innen, die regelmäßig mit dem Rad fahren, im Schnitt 1,4 Tage weniger krank.
  • Motivation: Sportliche Aktivitäten bauen Stress ab. Das fördert das geistige und emotionale Wohlbefinden und sorgt somit für mehr Motivation und gesteigerte Leistungsfähigkeit bei den Mitarbeiter*innen im Unternehmen. Dies kann sich wiederum positiv auf das Betriebsklima auswirken.
  • Anreiz für Mitarbeiter*innen: Wer seinen Mitarbeiter*innen die Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing anbietet, setzt sich von anderen Arbeitgebern ab. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann somit der ein oder andere neue Mitarbeiter*innen gewonnen werden.
  • Umweltfreundlichkeit: Wer das Auto stehen lässt und mit dem Rad zur Arbeit kommt, tut etwas für die Umwelt. Das gilt auch für Unternehmen, die ihren Mitarbeiter*innen eine CO2 freundliche Alternative zum Dienstwagen bieten.
  • Zeitersparnis: Mitarbeiter*innen, die mit dem Dienstrad unterwegs sind, müssen sich nicht durch den Berufsverkehr quälen und sind somit pünktlich auf der Arbeit.
  • Steuerliche Vorteile: Bei einem Bike-Leasing können Unternehmen die Kosten für das Rad, wie Wartung, Reparatur oder Zinsen, von den Betriebsausgaben absetzen.
  • Kostenkalkulation: Das Unternehmen kann beim Leasingpartner einen Preisrahmen festsetzen. Somit können überteuerte Leasingraten vermieden werden. 

Man sieht, jede*r kann (s)einen Teil zum Klimaschutz beitragen, Arbeitnehmer*in wie Arbeitgeber*in.

Eine typische Win-Win-Win-Situation (Arbeitnehmer*in-Arbeitgeber*in-Umwelt)!

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