BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leinfelden-Echterdingen

Wohnraum schaffen | Bauturbo zünden

Wohnraum schaffen

18.03.2026 – von Martin Klein

Es gibt in Leinfelden-Echterdingen doch einige Ferienwohnungen. Über die entsprechenden Portale kann man sich schnell einen Überblick verschaffen. Das ist für die Vermieter ein lohnendes Geschäft. Sie verdienen deutlich mehr und selbst ein lästiger Mieter verlässt die Wohnung nach ein paar Tagen. Nun bringt diese Ferienwohnung aber keine Entlastung für den angespannten Wohnungsmarkt. Diese Wohnungen, häufig auf dem Vermietungsmarkt stark nachgefragte Wohnungsgrößen, werden ja dem Markt für langfristige Vermietungen entzogen. Weniger Angebot = höhere Mietpreise. Zudem werden diese Ferienwohnungen auch nicht alle der Stadt gemeldet und diese hat keine großen Möglichkeiten, diese Wohnungen ausfindig zu machen und einzugreifen. Deshalb brauchen wir eine Zweckentfremdungssatzung, die der Stadt zumindest die Möglichkeit zum Eingreifen gibt. Wir Grünen wollen dies nicht generell für alle leerstehenden Wohnungen, sondern bezogen auf den Ferienwohnungsbereich. 

Bauturbo zünden

Der Bund hat das Baugesetzbuch geändert. Nun wird Bauen auch ermöglicht, auch wenn ein Baugesuch eigentlich nicht dem Bebauungsplan entspricht. Die Umwelt-, Verschattungs- und Lärmschutzmaßgaben sind dennoch einzuhalten. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz muss gewahrt bleiben. Heißt konkret, wenn der eine Nachbar drei Stockwerke auf sein Haus aufstocken will und dies mit den europäischen Verschattungsrichtlinien vereinbar ist, dann kann er nun, einen Antrag einreichen. Auch die Nachbarschaft, die die Grundsätze erfüllt, kann das aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes tun. Nun muss der Antrag in drei Monaten von der Verwaltung abgearbeitet und geprüft werden. Wenn das nicht gelingen sollte, gilt, zum Bürokratieabbau nun, dass der Antrag dann als genehmigt gilt. Bisher musste nun der Gemeinderat auch noch zustimmen. Künftig soll nun, der von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Oberbürgermeister Ruppaner, diese Prüfung wahrnehmen. Dadurch kann die dreimonatige Frist zur Prüfung erst eingehalten werden. Dies soll nun nur für die Verdichtung im Innenbereich von LE so eingeführt werden. Im Außenbereich ist weiterhin der Gemeinderat mit zuständig.

Das Vorgehen hilft, kürzere Genehmigungsfristen zu garantieren und zweitens kann nun schnell auch in Bereichen gebaut, aufgestockt, etc. werden, die bisher vom Bebauungsplan her nicht genehmigungsfähig gewesen wären.

So kann schneller dringend benötigter Wohnraum geschaffen, die grüne Wiese außen um LE geschützt und ein Investionsanschub gegeben werden.

Kategorie

Wohnungsbau

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