12.04.2023 –
Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer eine Photovoltaik-Pflicht für Gebäude und Parkplätze eingeführt. Zunächst für neugebaute Nichtwohngebäude. Im Mai 2022 dann auch für neue Wohngebäude und seit 2023 auch für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen.
Eine Verpflichtung klingt nach einem drastischen Mittel, ist es aber bei genauerem Hinschauen gar nicht. Und wir brauchen diesen massiven Ausbau der Photovoltaik (PV) in BW und Leinfelden-Echterdingen, um die Energiekrise zu meistern und die Klimakrise einzudämmen.
Die Verpflichtung zur Installation von PV ist für einen Hausbesitzer wie die Verpflichtung zum Freibier Trinken für einen Biertrinker.
Die Begründung liegt in den Förderungen und Ertragsmöglichkeiten einer PV :
Mit einer PV bekommt man Strom zu stabilen und günstigen Preisen und man ist weitestgehend vom Energielieferanten unabhängig.
Den Ertragsmöglichkeiten steht die initiale Investition gegenüber. In Summe lohnt sich die PV in den allermeisten Fällen.
Die Anlage liefert etwas mehr als 8000 kWh / Jahr.

Der Ertrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
Die PV erwirtschaftet ca. 3500 €/Jahr. Insbesondere das Laden des Elektroautos an der eigenen PV ist sehr lukrativ.

Die Anlage ist abgezahlt und liefert weiter 4000 kWh / Jahr Strom. Jahr für Jahr und fast ohne Leistungseinbußen. Nach Ablauf der initialen Einspeisevergütung 2025 erbringt diese Anlage je nach Einsatz (Einspeisung, Hausstrom, Laden Auto) zwischen 500 € und 3500 €.
Der Praxisleitfaden mit Details findet sich hier.
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