
05.12.2025 –
Das Areal „Südlich und Nördlich der Bunsenstraße“ in Musberg ist ein ehemals gewerblich genutztes Gebiet. Vor dem Hintergrund des weiterhin bestehenden erheblichen Wohnungsmangels in der Region Stuttgart soll diese innerstädtische Fläche neu entwickelt und für den Wohnungsbau genutzt werden. Wir GRÜNEN begrüßen diese innerstädtische Entwicklung sehr, denn durch die Nutzung bereits versiegelter Fläche für den Wohnungsbau schützen wir unsere wertvollen Filderböden. Um Wohnungsbau auf diesen Flächen zu ermöglichen, muss nun der Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt werden.
Im Gebiet „Nördlich der Bunsenstraße“ sollen zwei Wohnblocks mit insgesamt 95 Wohneinheiten gebaut werden. „Südlich der Bunsenstraße“ sind acht Wohnblocks mit insgesamt 129 Wohneinheiten geplant. Vorgesehen ist für beide Gebiete ein Anteil von mindestens 20 Prozent gefördertem Wohnraum, das entspricht mindestens 44 Wohnungen.
Seit September 2024 haben drei Informationsveranstaltungen für interessierte Bürger und Anwohner stattgefunden. Die Stadtverwaltung, die gutachterlich eingebundenen Experten und die Investoren standen bei diesen Veranstaltungen den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Fragen, Anregungen und für Kritik zur Verfügung. Zahlreiche Einwendungen der Bevölkerung sind seither in die Planungen eingeflossen, jedoch konnten nicht alle benannten Punkte berücksichtig werden.
Die Anwohnerschaft aus dem umliegenden Wohngebiet steht dem Projekt sehr kritisch gegenüber. Vor Allem die Wohnblöcke, die „Nördlich der Bunsenstraße“ geplant sind, erregen den Widerspruch. Besonders emotional diskutiert wurde bei der jüngsten Informationsveranstaltung das Thema der Verschattung, die durch die geplante Bebauung auf die bereits bestehenden Häuser einwirken wird. Diese Kritikpunkte wurden auch bei vorherigen Infoveranstaltungen angeführt. Die Stadt hat gemeinsam mit dem Investor die Planungen daraufhin weiterentwickelt und konnte die Verschattung der Bestandsgebäude somit in vielen Fällen reduzieren.
Die Flächen gehören nicht der Stadt. Die Stadt hat aber großes Interesse daran, dass auf diesen Flächen eine Bebauung realisiert wird. Deswegen finden die Planungen zum Bebauungsplan auch gemeinsam mit dem Investor statt. Die Stadt kann die Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan natürlich (in Grenzen) frei wählen. Wenn dann jedoch die Bebauung für den Investor nicht mehr lohnenswert umgesetzt werden kann, werden die Wohnungen nicht gebaut. Das kann nicht im Sinne der Stadtentwicklung sein. Daher stehen Stadtverwaltung und Gemeinderat in dem Spannungsfeld, der Kritikpunkte und den Wünschen der Anwohnerschaft Rechnung zu tragen und trotzdem eine Bebauung zu ermöglichen.
Bis zum 5.12. lag der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist bestand die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, Stellungnahmen (Kritik, Anmerkungen, etc.) zu dem Vorhaben einzureichen. Die Stadtverwaltung muss jede einzelne Eingabe prüfen. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen oder Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidung vorgelegt.
(Dieser Artikel erschien auch im Amtsblatt vom 5.12.2025)
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