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20.11.24 –
Regelmäßig informiert die Verwaltung im Verwaltungs- Kultur- und Sozialausschuss über den Stadtpass. Der Stadtpass ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen zahlreiche Angebote des kulturellen und sozialen Lebens, vergünstigt in Anspruch zu nehmen. Der Stadtpass kommt fast ausschließlich Kindern und Jugendlichen zugute. Ermäßigungen durch den Stadtpass werden gewährt für Betreuungs- und Verpflegungskosten in der Kinderbetreuung, für Angebote der Volkshochschule, der Musikschule, des Stadtjugendrings, der Stadtranderholung. Nur die Angebote der Volkshochschule werden vor allem von Erwachsenen wahrgenommen.
Die gültigen Bestimmungen werden laufend von der Verwaltung überarbeitet und gegebenenfalls an neue gesetzliche Regeln angepasst. Vorrangige Leistungen z.B. durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden durch den Landkreis und das Job Center erstattet (mehr als 90 000 € im letzten Jahr). Insgesamt wurden im letzten Jahr 206 000 € für den Stadtpass ausgegeben – vor allem für die Kinderbetreuung. Gerade in diesem Bereich ist es enorm wichtig, Kindern die Teilhabe an Bildung und sozialem Miteinander zu ermöglichen.
Während die Zahl der Stadtpassinhaber in den Jahren 2021 und 2022 coronabedingt zurückging (geschlossene Schulen, kein öffentliches Leben), hat sich die Zahl inzwischen wieder dem Niveau davor angenähert. Die Ausgaben sind gegenüber den Vorjahren dennoch zurückgegangen. Die Einkommensgrenzen des Stadtpasses orientieren sich an denen des Wohngeldes. Eine Anpassung des Stadtpasses an diese Einkommensgrenzen war für den vergangenen VKS vorgesehen. Dies wurde nun aber verschoben, da die Fraktion der FDP im Stadtpass eine vermutliche Doppelfinanzierung sieht und die Freien Wähler den Antrag stellten im Frühjahr in einem Workshop die Leistungen des Stadtpasses zu überprüfen. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen unnötig. Wir wissen alle, dass wir sparen müssen, aber doch nicht an den finanziell Schwächsten! Der Stadtpass hat sich bewährt. Wir hätten der Vorlage zugestimmt!
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