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29.06.22 –
Immer mehr Kommunen schließen sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an, unter anderem die Städte Freiburg, Stuttgart, Ulm und Esslingen. Organisiert wurde die Initiative durch die Agora Verkehrswende mit Beteiligung des Deutschen Städtetages am 06.07.2021. Es geht darum, dass Kommunen selbst bestimen können, welche Geschwindigkeit innerorts gefahren werden kann.
Das geltende Straßenverkehrsrecht setzt den Kommunen enge Grenzen. Tempo 30 Zonen können in Seiten- bzw. Wohnstraßen ausgewiesen werden. Das haben wir in Leinfelden-Echterdingen tatsächlich bereits. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, Tempo 30 für bestimmte Straßenabschnitte anzuordnen (Lärmschutz, Unfallschwerpunkt, besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmer). Das betrifft z.B. Schulen, Kindergärten und Altersheime. Diese Vorgaben schränken uns als Kommune ein. Dabei können Städte und Gemeinden die Lage vor Ort am besten einschätzen, vor allem, wenn man bedenkt, dass nicht allein der fließende Verkehr Maßstab sein kann. Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit, der Sicherheit und des Städtebaus müssen ebenso berücksichtigt werden.
Die Vorteile einer innerstädtischen Tempo 30 – Regelung liegen auf der Hand:
Bedenken bestehen bezüglich des Busverkehrs. Dass Busse ihren Fahrplan einhalten können, ist wichtig. Wir müsse alles dafür tun, z.B. durch Ampel- und Fahrbahnbevorrechtigungen. Auch die Befürchtung, dass Tempo 30 Staus generiert, wird von Kommunen, die Tempo 30 auf Hauptstraßen bereits umgesetzt haben, nicht bestätigt. Da wo sich der Verkehr staut, wird auch heute schon nicht schneller gefahren.
Wir halten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Innenstädten für dringend geboten – als Maßnahme für die Menschen, nicht als Maßnahme gegen den Autoverkehr. Ein Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung – geht es doch zunächst darum, als Kommune mehr Handlungsspielraum zu haben.
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