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01.12.20 –
Begründung:
· Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gibt, sollten die Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen ein Angebot für den Weiterbetrieb für diese Anlagen erstellen. Damit könnten sie sich als Partner der PV-Pioniere positionieren und die Anlagenbesitzer vor größeren Investitionen bei technischen Umrüstungen der Anlagen bewahren, ihnen bürokratischen und wirtschaftliche Belastungen nehmen und ihnen das einfache, unkomplizierte Weiterlaufenlassen ihrer PV-Anlage ermöglichen.
· Das ist gut für die Anlagenbesitzer, aber auch für das Ökostrom-Portfolio der Stadtwerke LE: der Anteil an regional erzeugtem Ökostrom steigt und die neuen Abnahmemengen können zu 100 Prozent an die Ökostromkunden der Stadtwerke weitergegeben werden.
· Ein entsprechendes Angebot ist zudem eine gute Möglichkeit der Neukundengewinnung.
· Das Angebot der Stadtwerke LE könnte wie folgt aussehen:
o Die SWLE kaufen den PV-Anlagenbetreibern, die aus der 20jährigen EEG-Förderung herausfallen, den gesamten erzeugten Solarstrom ab und vergüten ihn mit sechs Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: gesetzlich vorgesehen ist eine sogenannte Auffangvergütung durch den Netzbetreiber zu Marktpreisen – das sind zwischen 2,5 und 3 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr.
o Im Gegenzug erhalten die PV-Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der SWLE und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten.
o Technische Umrüstungen der Anlagen oder der Mess- und Zählertechnik sollten nicht nötig sein.
o Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber verabschiedet sind, sollten die Stadtwerke LE auch weitere Tarife im Bereich Eigenstromnutzung und in Kombination mit Speichertechnik anbieten.
28.11.2020
Konrad Pfeilsticker, Ingrid Grischtschenko und Fraktion
Medien
Kategorie
Energiewende | Erneuerbare Energie | Photovoltaik | Stadtwerke
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