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13.10.20 –
Es ist ja wichtig und wird immer wichtiger, dass überall in Leinfelden-Echterdingen schnelle Internetanschlüsse vorhanden sind. Aber müssen die dafür notwendigen neuen Schaltkästen das Zu-Fuß-Gehen so stark behindern, wie hier neuerdings in der Stettener Hauptstraße? Da bleibt dem Fußverkehr gerade mal ein 70 cm breiter „Weg“ - unzumutbar!
Ähnlich sieht es in der Sindelfinger Straße in Musberg aus, und das auch noch in der Nähe der viel frequentierten Bushaltestelle Sonnenhalde, die auch für die Bewohner*innen des gleichnamigen Altenheims wichtig ist.
Im Fußverkehrs-Check der Stadt haben wir im letzten Jahr gehört, dass Gehwege mindestens 2,50 m breit sein sollen, damit sich Menschen begegnen und ohne Probleme aneinander vorbeikommen. Viele Gehweg in LE sind ohnehin viel schmaler. Wie kann die Stadtverwaltung es dann zulassen, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Kästen so in den Weg stellen?!
Nachdem unsere Fraktionsvorsitzende Ingrid Grischtschenko bei der Verwaltung nachgefragt hatte, warum die neuen Schaltkästen der Telekom teilweise weit die Gehwege sehr eng machen, bekam die Fraktion nun Antwort von der Verwaltung:
"Der HighSpeed Verteilerkasten der Telekom an der Hauptstraße in Stetten befindet sich bereits seit mehreren Jahren an dieser Stelle. Er tritt nun mehr in Erscheinung, da zum einen für die Straßenbaumaßnahme die Hecken zurückgeschnitten wurden und zum anderen die Telekom seit Neuem die Kästen zu Werbezwecken vermietet – in Stetten ist Werbung von der Fa. Lidl aufgebracht worden. In Musberg war der Standort als einfacher Verteilerkasten auch bereits vorhanden, allerdings hat die Telekom den Kasten ohne Benachrichtigung an die Stadt für die Aufnahme von Breitbandanlagen vergrößert. Grundsätzlich muss die Stadt aufgrund des Telekommunikationsgesetzes solche Anlagen im Gehwegbereich dulden. Die Stadtverwaltung wird sich aber mit der Telekom in Verbindung setzen und die Standorte in Zukunft besser abstimmen."
Unser Kommentar:
Auch wenn die Telekom das Recht hat, die Schaltkästen auf dem Gehweg aufzustellen, sollte für sie gelten, dass die Mindestbreite eines Gehwegs verbleibt, damit er nicht zu einer Gefahrenstelle für Zu-Fuß-Gehende wird.
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