13.04.25 –
Jeder Mensch zahlt so viel Grundsteuer, wie er Grund/Fläche in Anspruch nimmt.
Das alte bundesweite Grundsteuermodell wurde vom Bundesverfassungsgericht 2019 für verfassungswidrig erklärt, da der Einheitswert auf veralteter Datengrundlage gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoßen hat.
Auf Bundesebene wurde im Grundgesetz für die Länder die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer nach anderen Maßstäben zu berechnen. BW hat davon Gebrauch gemacht und sich für das Bodenwertmodell entschieden. Dieses Modell wurde von den kommunalen Landesverbänden aus Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag sowie vielen (Ober-) Bürgermeistern im Land gefordert.
Durch die neue Grundsteuerberechnung soll es im Gesamtaufkommen nicht zu einer Steuererhöhung, sondern zu einer Steuerumverteilung kommen. Die kommunalen Landesverbände haben sich ausdrücklich dazu bekannt, dass sie die neue Grundsteuer nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen nutzen wollen.
Letztlich entscheiden darüber aber die Kommunen selbst, die die Höhe der Hebesätze festlegen und damit das Aufkommen der Grundsteuer bestimmen.
Das Finanzministerium hat ein Transparenzregister für die Grundsteuer erstellt, das für jede Kommune in Baden-Württemberg eine Spannbreite an Hebesätzen zeigt, die für Aufkommensneutralität sorgen. Das Register findet man hier.
Dass es aber im Einzelfall zu Erhöhungen kommen kann, ist unvermeidlich, da die Steuerlast umverteilt wird. Viele werden aber auch weniger Grundsteuer zahlen. Pauschal kann man sagen, wer jetzt mehr zahlen muss, dessen Grundstück ist über die Jahre im Wert gestiegen.
BW hat sich bewusst für ein einfaches und transparentes Modell entschieden: Als Steuergegenstand wird dabei nur noch der Grund und Boden betrachtet. Anders als beim Bundesmodell werden genaue Angaben zum Gebäude außen vorgelassen, denn das macht die Berechnung detailreicher, aufwendiger und fehleranfälliger. Eine "gerechtere" Bewertung ergibt sich daraus ebenfalls nicht. Unser Modell ist dadurch besonders aufwandsarm und entspricht dem allgemein akzeptierten Ziel des Bürokratieabbaus.
Der Wert des Grundstücks wird über die Bodenrichtwerte mit einbezogen. Diese werden von den unabhängigen, lokalen Gutachterausschüssen festgelegt. Bei der Ermittlung der Werte werden beispielsweise Lage, Zustand, Erschließungsgrad oder Bebauungsmöglichkeiten mit berücksichtigt.
Das Recht auf Wohnen wird in der Steuermesszahl berücksichtigt. Wird ein Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken verwendet, so verringert sich die Grundsteuer um 30%. Begünstigt werden dabei ebenfalls der soziale Wohnungsbau und Kulturdenkmäler.
Letztlich berechnet sich die neue Grundsteuer wie folgt:
Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune.
Aber ganz egal wie viel Sie zahlen, der Frühling kommt in alle Gärten und wir können uns daran erfreuen.
für alle an grüner Politik in Stadt, Land, Bund und darüber hinaus Interessierten
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