05.06.23 –
Die Stadt jammert und die Leute jammern, dass ständig neue Belastungen auf sie zukämen. Dabei sind uns Begriffe wie Feinstaubalarm oder Abwrackprämie durchaus bekannt. Selbst über Dieselskandal und Verbrennerverbot wissen alle Bescheid. Ganz aktuell ist die Abschaffung des Feinstaubalarms, weil die Luft in Stuttgart besser geworden ist. Die Einschränkungen waren nicht beliebt, aber sie haben etwas gebracht – auch wenn die reduzierte Mobilität während der Pandemie dazu beigetragen hat.
Wenn insgesamt weniger Verkehr und der Umstieg auf Elektro-Autos und zur Luftreinhaltung beitragen, dann kann das auch bei der Heizung funktionieren. In ganz Deutschland sind knapp 50 Millionen Pkw zugelassen und rund 21 Millionen Heizungen. Ein Auto läuft im Schnitt 10 Jahre, eine Heizung 25 Jahre. Fasst man Einzelheizungen zu Heizzentralen zusammen, so wie bei der Fernwärme, steht nicht in jeden einzelnen Keller ein Heizkessel. Was der Bus auf der Straße, ist die Heizzentrale für das Wohnquartier. Hier werden Funktionen zusammengefasst und die Effizienz gesteigert
Wo es nicht anders geht und es bei Einzelheizungen bleibt, soll nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes gelten: Funktionierende Heizungen bleiben. Kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Neue Heizungen sollen ab 2024 zu mindestens 65% erneuerbarer Energie betrieben werden. Erlaubt sind weiterhin verschiedene Energiequellen, auch deren Kombination.
Seit Jahrzehnten werden europaweit Überlegungen angestellt, wie die erhöhte Temperatur der Erde in Schach gehalten werden kann Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits seit dem Jahr 2020. Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht keineswegs überraschend, schon gar nicht für die Städte und Gemeinden. Die Grünen in LE haben Anträge gestellt (z.B. hier und hier) zur Eigenstromerzeugung über PV-Anlagen sowie den Antrag möglichst viel Geld in den Aufbau von Wärmenetzen zu stecken. Durch die Bereitschaft zu mehr Personal und zu mehr Finanzen wollen die Grünen so die kommunalen Stadtwerke neu aufstellen. Förderprogramme durch Bund oder Land können dann auf dieses Grundgerüst aufgesetzt werden und machen sie wahrscheinlicher. Wenn eine Kommune keinen Wärmeplan hat, kann auch nichts gefördert werden.
Das GEG führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Nicht nur das Heizen soll klimaneutral werden, auch das Kühlen. Ziel ist es, unabhängig von teurer werdenden fossilen Energien zu werden und insgesamt Energie bezahlbar und klimafreundlich zur Verfügung zu stellen. Hier hilft es, wenn eine Stadt ihren BürgerInnen Vorschläge zur Wärmewende macht und gemeinsam neue Wege zum Heizen und Kühlen gefunden und umgesetzt werden.
In einem ganz anderen Bereich zeigt die Stadt Neuffen, wie sie auf ihrem Weg zur aktiven Klimakommune kleinräumig eine eigene Idee umsetzt: Wer in Neuffen Flächen entsiegelt, erhält pro Quadratmeter einen Kubikmeter Wasser von den Stadtwerken. So wird versucht positiven Einfluss auf den Wasserhaushalt zu nehmen. Das nächste Problem ist dort schon erkannt: die Verfügbarkeit von Wasser.
Kategorie
Energiewende | Erneuerbare Energie | Solarenergie | Wärmeplanung
Öffentliche Sprechstunde im Café Kettinger, Hauptstraße 111, Echterdingen
für alle an grüner Politik in Stadt, Land, Bund und darüber hinaus Interessierten
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