01.04.2023 –
Eine neue Heizung ist mit hohen Kosten verbunden und ein Wechsel der bisherigen Technologie ist oft mehr als nur ein simpler Tausch.
Das aktuell gültige Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) trat am 1.11.2020 in Kraft. Damit wurde ein Austausch von Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Betriebszeit festgeschrieben. Dieses Gesetz wird jetzt überarbeitet.
Das Thema ist komplex und wir können hier nur die wichtigsten Punkte der aktuell diskutierten Gesetzesvorlage wiedergeben:
In Deutschland waren 2022 rund 5,4 Millionen Ölheizungen und etwa 6,5 Millionen Gasheizungen in Betrieb. Durch Umstieg auf erneuerbares Heizen könnten hier 30% CO2 eingespart werden.
Der Preis je Tonne CO2 für Öl und Gas wird 2025 um 50% höher sein als heute und damit wird auch der Endverbrauchspreis steigen. Für Vermietende von energetisch unzureichend sanierten Gebäuden kann der Kostenanteil an den CO2 Kosten bis zu 95% betragen.
Auch wenn die Eingangsfrage für einen großen Teil mit Nein beantwortet werden kann, sollten Immobilienbesitzer*innen individuell abwägen, ob ein vorzeitiger Tausch und Umstieg mit angebotenen Fördermitteln in Frage kommen kann.
Aktuelle Informationen finden sich auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch Verbraucherzentralen und Heizungsbauer haben Informationen im Netz zur Verfügung gestellt. Für den Landkreis Esslingen gibt es die Klimaschutzagentur bei der Beratungen angefragt werden können.
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