27.10.2024 –
Das unfertige Moschee-Gebäude und der Baugrund gehören nach den Gerichtsurteilen wieder der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Was soll nun damit geschehen? Sollen wir als Stadt das Gebäude fertig bauen? Was passiert danach? Wir hätten die Kosten für den Bau, den Betrieb, die Haftung und die künftige Instandhaltung zu zahlen. Und dies für ein Gebäude, welches wir so niemals gebaut hätten. Vernünftig ist das nicht.
Besser wäre es, wenn wir einen neuen Erbbauvertrag mit einem muslimischen Verband aushandeln würden, der dann die Moschee fertig baut, ohne Schülerwohnheim. Warum ist das sinnvoll?
Bisher treffen sich unsere Nachbarn mit muslimischem Glauben entweder in einem alten Fabrikgebäude in Echterdingen oder in anderen Moscheen in unserer Umgebung. Filderstadt, Sindelfingen oder Stuttgart. Diese Menschen leben seit Jahrzehnten bei uns, sind integriert und sind oft unsere Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz. Wenn diese Menschen in Eigenregie ein solches Gebäude, welches sie ursprünglich geplant, gebaut und dann fertig gestellt haben, betreiben, dann sind sie für das Gebäude, dessen wirtschaftliche Nutzung, den Unterhalt, die Haftung, etc. auch gerne verantwortlich. Das ist vernünftig.
Unvernünftig wäre es, in ein Gebäude, welches wir so weder geplant noch gebaut hätten, irgendein zwanghaftes Nutzungskonzept hineinzuquetschen, welches anschließend nur hohe Kosten für uns generiert.
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