17.02.2021 –
Zur Haushaltsberatung 2021 haben wir wiederholt den Antrag gestellt, in der Verwaltung über Entgeltumwandlung Fahrradleasing anzubieten. Im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen im Oktober 2020 wurde Entgeltumwandlung für Fahrradleasing ermöglicht.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Beamte wurden vom Land bereits geschaffen, so dass nun für alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung die Option eines Fahrrad-Leasings besteht. Erfreulicherweise wurde der Antrag aufgegriffen und wird nun in einer Arbeitsgruppe auf Umsetzmöglichkeiten geprüft.
Aber nicht nur für kommunale Verwaltungen ist Fahrradleasing mittlerweile ein Thema. In der Privatwirtschaft ist Fahrradleasing schon angekommen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiter*innen ein E-Bike oder hochwertiges Fahrrad als Dienstrad an. Über 250.000 Arbeitnehmer*innen sind bereits mit einem geleasten Fahrrad unterwegs – Tendenz steigend. Wie beim Autoleasing wird auch hier die monatliche Rate durch eine Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen.
Man sieht, jede*r kann (s)einen Teil zum Klimaschutz beitragen, Arbeitnehmer*in wie Arbeitgeber*in.
Eine typische Win-Win-Win-Situation (Arbeitnehmer*in-Arbeitgeber*in-Umwelt)!
Kategorie
Fahrrad | Gesundheit | Radverkehr | Umwelt | Verkehr
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