Parkraumkonzept

Im April 2019 wurde das Parkraumkonzept für Leinfelden-Echterdingen beschlossen. Ziel war und ist, die Flughafen- und Messeparker fernzuhalten und den Missbrauch von Besucherausweisen an sie zu verhindern.

30.03.22 –

Am 16. April 2019 beschloss der Gemeinderat einstimmig das neue Parkraumkonzept.

Der Hintergrund dazu waren die überufernden Messe- und Flughafenparker, sowie der Missbrauch von Besucherausweisen, die teilweise für teures Geld an Flughafenparker verliehen wurden. Ebenso sollte dazu ein Anreiz geschaffen werden, das eigene Fahrzeug wieder in die Garage zu stellen und diese nicht als Abstellkammer zu benutzen, was in Tiefgaragen so oder so verboten ist. Dazu kommt noch, dass öffentlicher Parkraum logischerweise Geld kostet, nicht nur in der Herstellung, sondern auch im Unterhalt.

Mittlerweile ist es nun zum Großteil umgesetzt und hat in der Bevölkerung sowohl zur Zustimmung als auch Missbilligung geführt. Uns war allen klar, dass man nach einiger Zeit anpassen muss, sowohl in der Zonenaufteilung als auch in der Regelung. Zu dem Beschluss wurde gleichzeitig ein AG Parkraumkonzept definiert, der sich den Kritiken annimmt, gegebenenfalls Anpassungen durchführt und diese dem Gemeinderat zur Abstimmung vorschlägt. Einer der Hauptkritikpunkte ist das Besucherparken. Besucher, die länger als 4 Stunden verweilen, sind gezwungen, durch verschiedene Maßnahmen, diese 4 Stunden zu umgehen. Das ist sicher nicht Sinn der Sache, daher müssen wir die Option eines Besucherausweisses schaffen. Damit diese Ausweise wieder nicht missbräuchlich verwendet werden, wäre eine befristete Option (z.B. 24 oder 48 Stunden Gültigkeit) und eine Bindung an das Zulassungskennzeichen eine gangbare Möglichkeit. Dies wäre online relativ leicht umzusetzen. Längere Fristen oder die kurzfristig wiederholte Beantragung für das gleiche Kennzeichen sollte dann aber unterbunden werden, da dies sonst das Ziel der Vermeidung von Urlaubsparkern ad absurdum führen würde. 

Verbesserungsvorschläge zu dem Parkraumkonzept nehmen wir gerne entgegen, damit es in der AG behandelt werden kann. Schreiben Sie uns gerne an fraktion(at)gruene-le.de.

Das erlaubt auch das Parkraumkonzept nicht: auf dem Gehweg parken! (Foto: Janssen)

Das erlaubt auch das Parkraumkonzept nicht: auf dem Gehweg parken! (Foto: Janssen)

Parkraum für PKW zur Verfügung stellen ist OK, für Wohnwagen und Wohnmobile aber nicht.

Die Stadtwerke betreiben einige Parkhäuser, in den nicht nur Kurzparker, sondern auch Langzeitparker untergebracht sind. Was ist aber mit der mittlerweile großen Anzahl an Wohnwagen und Wohnmobilen? Corona beschleunigte den Trend zum Campen, aber schon vorher waren die Zulassungszahlen für Wohnwagen und Wohnmobile schon lange im 2-stelligen Bereich. Ein Campingurlaub mit Wohnwagen ist für Familien mit Kindern oft der einzig bezahlbare Urlaub, also nicht wie angenommen einem zahlungskräftigeren Klientel vorbehalten (das dürfte eher auf die SUVs zutreffen). 

Nun stellen die Stadtwerke zwar Stellplätze für PKW zur Verfügung, doch für Wohnwagen und Wohnmobil scheint dies kein Thema zu sein. Dabei wären Stellplätze für Wohnwagen/Wohnmobil mit entsprechenden Gebühren auskömmlich, wenn nicht sogar profitabel. Und man könnte damit auch den Parkdruck im öffentlichen Raum (vor allem im Zusammenhang mit dem neuen Parkraumkonzept) mildern. Leider stieß unser Vorschlag auf Unverständnis, was wir tatsächlich nicht nachvollziehen können. Die Begründung, man sei für die Unterbringung von Wohnwagen und Wohnmobil nicht zuständig, das müsse der Markt regeln, gilt offenbar nur für diese Freizeitfahrzeuge, aber nicht für PKW, von einer Gleichbehandlung ist also nicht die Rede. Dieses Thema wird die Stadt sicherlich noch länger beschäftigen. 

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Parken