20.10.2019 –
Ob Privathaus, Gasthaus, Praxis oder Nagelstudio, Flughafen, Messe oder Filderhalle: je nach NutzerInnen müssen Parkplätze gebaut, instand gehalten und bewirtschaftet werden. Und: Jeder Quadratmeter kostet, in der Tiefgarage mehr als am Straßenrand. Das Betriebsergebnis der Parkierungsanlagen (Tiefgarage Zehntscheuer Echterdingen, Parkhaus Echterdingen über dem S-Bahnhof . . ) beläuft sich nächstes Jahr auf einen Verlust von -340 000 Euro.
Die Parkplätze am Straßenrand sind dauerbelegt mit Flughafenparkern, die sich die Parkgebühren am Flughafen sparen und mit der S-Bahn zum Abflug fahren. Endlich wird nun die Stadt Leinfelden-Echterdingen beginnen, ihr Parkraumkonzept umzusetzen: Außer in Musberg und Stetten wird das Stadtgebiet in Parkzonen aufgeteilt und in Oberaichen damit begonnen. AnwohnerInnen können eine Ausnahmegenehmigung im Rathaus beantragen, haben aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Der Platz ist einfach zu knapp, als dass alle, zusätzlich zu den Parkflächen auf dem eigenen Grundstück oder der eigenen Garage, noch 10 Quadratmeter Parkfläche in freier Wildbahn finden können.
Zu lange haben sich Firmen nur um die Unterbringung der Autos ihrer MitarbeiterInnen gekümmert. Selbst in S-Bahnnähe wurden in Leinfelden ebenerdige Parkflächen für Hunderte von Autos gebaut. Ganz leicht kann jeder Betrieb Jahreskarten für Bahnen und Busse an seine MitarbeiterInnen ausgeben, die dann diese Jobtickets auch in der Freizeit nutzen können. Nach steuerlichen Erleichterungen kann jeder Betrieb jetzt auch Fahrräder verleasen und nicht nur Dienstwagen. Parkplätze sollten für diejenigen zur Verfügung stehen, die nicht anders, als mit dem Auto zur Arbeit fahren können. Der Fachkräftemangel wird überdies die Firmen dazu bringen, sich auch um die Unterkunft ihrer Angestellten und Familien zu kümmern. Manch eine Firma ist schon in den Wohnungsbau eingestiegen, um Betriebsangehörige zu binden und zu halten. Auch die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat ihren selbst verwalteten Wohnungsbestand auf über 300 erhöht. Sie kann diese Wohnungen bei Bewerbungsgesprächen anbieten, auch wenn nicht alle Erzieherinnen über dem Kindergarten wohnen wollen. Es besteht zwar kein Anspruch auf eine Wohnung, aber es ist doch ein Angebot, das Arbeitskräfte in der Stadt Fuß fassen lassen kann.
Das Ankommen in einer Stadt oder das Bleiben wird im Übrigen erleichtert durch einen Anspruch auf einen KiTa-Platz. Den gibt es wirklich: Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum 3.Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege hat.
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