04.12.20 –
Einführung eines Doppelhaushaltes ab dem Haushaltsjahr 2022
Ein Doppelhaushalt hat in mehrerer Hinsicht Vorteile:
Das bisher abgewickelte aufwendige und lange Haushaltsaufstellungsverfahren entfällt für das zweite Haushaltsjahr. Der Arbeitsaufwand in der Verwaltung wird also erheblich reduziert. Dieser Umstand entlastet die Verwaltung, die dadurch freie Kapazitäten für andere Aufgaben bekäme.
Selbstverständlich reduziert sich der Arbeitsaufwand für den Gemeinderat ebenso.
Ein weiterer Vorteil liegt sowohl in der Planungssicherheit für die Verwaltung (z.B. für die in der Regel längerfristigen Bauprojekte) als auch in der Planungssicherheit der Empfänger kommunaler Leistungen wie z.B. Stadtjugendring, Stadtpassempfänger oder Vereine. Eine verbindlichere Planungssicherheit ist somit also gegeben.
Mit einem Doppelhaushalt kann auch erreicht werden, dass zu Beginn des zweiten
Jahres ein beschlossener Haushaltsplan vorliegt und somit eine vorläufige
Haushaltsführung vermieden werden kann, wie dies in den letzten Jahren üblich war. Investitionen könnten dadurch rechtzeitig in Auftrag gegeben werden.
Hieraus ergibt sich auch die Chance, über den länger verfügbaren Zeitraum Haushaltsreste auf ein Minimum zu reduzieren.
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