Haushalt 2022: Ackerrandstreifen – Förderung des ländlichen Raums

Die Stadtverwaltung möge prüfen und möglichst umsetzen ob das Heilbronner Modell der Förderung von Ackerradstreifen zur Förderung von Natur- und Artenschutz auf die Gemeinde Leinfelden-Echterdingen übertragbar ist.

26.10.21 –

Antrag:

Die Stadtverwaltung möge prüfen und möglichst umsetzen

  • ob das Heilbronner Modell der Förderung von Ackerradstreifen zur Förderung von Natur- und Artenschutz auf die Gemeinde Leinfelden-Echterdingen übertragbar ist.

Begründung

Ackerrandstreifen sind begrünte Streifen von wenigen Metern Breite entlang von Äckern, die als Grünland angesät sind oder mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden.

Dabei steigern sie den Erholungswert unserer Landschaft durch ein attraktives Landschaftsbild. Außerdem tragen sie zum Schutz unserer Natur in intensiv genutzten Ackerbaugebieten bei. Ganz wichtig im Zeitalter des Klimawandels sind aber folgende Punkte:

  1. Ackerrandstreifen tragen zum Schutz unserer Böden und Gewässer durch Rückhalt von Erde und Wasser im Feld bei und wirken auf nahezu allen Standorten der Feldflur als Pufferzonen zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen, besonders an viel genutzten Feldwegen und in Nachbarschaft von ökologisch wertvollen Biotopen.
  2. Auf erosionsgefährdeten Böden oder Ackerflächen in Gewässernähe können positive Wirkungen zum Bodenerhalt, zur Wasserreinhaltung und beim Entschärfen von Hochwasserspitzen erzielt werden.

Zur Vertiefung sind dabei folgende Links wichtig:

Ackerrandstreifen Heilbronn (ackerrandstreifen-heilbronn.de) 

www.ackerrandstreifen-heilbronn.de/foerderprogramm_richtlinien.php

HN ARP Richtlinie nach Beschluss 

www.ackerrandstreifen-heilbronn.de/downloads/HN_ARP_Richtlinie_nachBeschlussDS236.pdf


Ingrid Grischtschenko und Fraktion
 

 

Kategorie

Haushalt | Landwirtschaft | Naturschutz | Umwelt