Personelle Probleme behindern Wohnraumoffensive

11.03.24 –

2021 beschloss der Gemeinderat, in einem ersten Schritt die 23 städtischen Mietshäuser mit insgesamt 176 Wohnungen in einen Regiebetrieb zu überführen. Dies galt als Startschuss für eine Wohnraumoffensive, die als Ziel hat, bezahlbaren Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Eine Überführung in eine städtische Wohnbaugesellschaft, bevorzugt als GmbH & Co.KG, wurde als langfristiges Ziel nicht ausgeschlossen.

Nun stockt der ganze Prozess der beschlossenen Sanierungen an Personalmangel, es findet sich schlicht kein Architekt für die ausgeschriebene Stelle.

Ein Ansatz wäre nun laut Verwaltung, die bisherigen Abteilung „Objektverwaltung“ in ein kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement aufzuteilen, um die offene Architektenstelle attraktiver zu machen. Sie soll künftig die Leitung für das technische Gebäudemanagement der Wohnungswirtschaft und die Verantwortung der Umsetzung des Neubau- und Sanierungsprogramms erhalten.

Diesem Vorschlag werden wir uns als Grüne Gemeinderatsfraktion sicher nicht entgegenstellen, dennoch ist das unserer Meinung nach trotzdem zu kurz gegriffen und wird nicht wesentlich zur Lösung des Problems beitragen:

Nach wie vor bleibt es organisatorisch ein Regiebetrieb, ist also mit allen Konsequenzen an die städtischen Rahmenbedingungen gebunden. Gegenüber privatwirtschaftlichen Formen hat das Modell den Nachteil einer verringerten wirtschaftlichen und unternehmerischen Flexibilität. Der Eigenbetrieb bzw. die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sind sowohl vergaberechtlich als auch haushaltsrechtlich strengen Regeln unterworfen, die eine privatrechtliche Organisationseinheit nicht oder nicht im gleichen Umfang beachten muss.

UnsereVorstellung ist eineWohnbaugesellschaft in Formeiner GmbH & Co. KG, die im Rahmen der wirtschaftlichen Freiheit alle Handlungsmöglichkeiten erhält, die das Gesellschaftsrecht und die sozialmarktwirtschaftliche Wirtschaftsverfassung einräumen.

Eine Arbeitgeberin in dieser Form agiert deutlich flexibler und kann sich ohne die kommunalen Zwänge den vom Markt vorgegebenen Gehaltsstrukturen anpassen. Er wird dadurch deutlich attraktiver als eine Kommune als Arbeitgeberin.

Vor allem hat die Überführung der städtischen Immobilien in eine städtische privatwirtschaftliche Wohnbaugesellschaft den Vorteil, dass sie nicht gewinnmaximiert, sondern nur auskömmlich agieren muss. Und die Kommune kann außerhalb des Korsetts der öffentlich-rechtlichen Rechtsformen am Markt tätig werden und den sozialen Wohnungsbau fördern. Zugleich kann sie die Wohnungsbaugesellschaft effektiv über die alleinige Gesellschafterstellung und den Aufsichtsrat kontrollieren. Diese Kontrolle stellt zudem sicher, dass die Gesellschaft weiterhin inhousefähig ist, d.h. die Kommune kann sie z. B. direkt mit Bauprojekten auf städtischen Grundstücken betrauen, ohne das Vergaberecht zu beachten.

Ein weiteres Argument gegen eine Wohnbaugesellschaft, das immer wieder seitens der Verwaltung fällt, würde bei einer GmbH & Co. KG hinfällig: Sie zahlt keine Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von den Grundstücken, die sich in städtischer Hand befinden.

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Wohnungsbau

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